Ein Laborbefund meldet "nicht nachweisbar", die Betreiber atmen auf, die Akte wird geschlossen. Dabei sagt dieses Ergebnis zunächst nur eines: An genau dieser Stelle, zu genau diesem Zeitpunkt, war nichts zu finden. Ob das auch für die restlichen Stränge, Speicher und Abzweige des Gebäudes gilt, steht auf einem anderen Blatt.

Die Aussagekraft einer Legionellenuntersuchung hängt deshalb nicht nur vom Labor ab, sondern vor allem von der Frage, wo die Probe genommen wurde. Eine überarbeitete Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA) vom Oktober 2025 rückt genau diese Frage in den Mittelpunkt. Zeit für einen sachlichen Blick darauf, was dahintersteckt.

Was die Trinkwasserverordnung verlangt

Nach § 31 der Trinkwasserverordnung müssen Betreiber bestimmter Gebäudewasserversorgungen regelmäßig auf Legionellen untersuchen lassen. Betroffen sind Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, also Anlagen mit mehr als 400 Litern Speichervolumen oder mehr als drei Litern Wasserinhalt in der Leitung zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle, sofern sie Duschen oder andere Einrichtungen enthalten, die Aerosole bilden. Bei öffentlicher Nutzung, etwa in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Schulen, ist die Untersuchung jährlich fällig. Bei gewerblicher Nutzung gilt ein Dreijahresrhythmus.

Die Verordnung nennt dabei die Pflicht, nicht aber jede Einzelheit der Probenahme. Wie viele Stellen beprobt werden und welche, regeln technische Regelwerke und die Empfehlung des UBA zur systemischen Untersuchung. Genau dort hat sich zuletzt etwas bewegt.

Vom Zufallsfund zum Systembild

Das Prinzip der systemischen Untersuchung ist leicht erklärt: Die Probenahmestellen sollen so gewählt sein, dass sie die gesamte Anlage abbilden und nicht nur ihre bequem erreichbaren Teile. Dazu gehören der Abgang des Trinkwassererwärmers, der Wiedereintritt der Zirkulation in den Erwärmer und die Steigstränge. Hinzu kommen Stellen in der Peripherie, möglichst am Ende eines Strangs und mit kurzer Anschlussleitung.

Die Fassung vom Oktober 2025 präzisiert, wie diese Stellen ausgewählt und positioniert werden sollen, und betont, dass die Festlegung in der Verantwortung des Betreibers liegt. Nach Darstellung der Fachpresse sollen alle Steigstränge erfasst werden oder zumindest eine Auswahl, die das System repräsentativ abbildet. Ungeeignet sind demnach Entnahmestellen, die gar nicht bestimmungsgemäß genutzt werden, etwa in leerstehenden Räumen. Solche Proben können im ungünstigen Fall dazu führen, dass ein Gesundheitsamt ganze Untersuchungsreihen nicht anerkennt.

Ein sauberer Befund von der falschen Stelle ist kein Beweis für ein sauberes System. Er ist ein Messwert ohne Kontext.

Verbindlich wird es erst mit der Verordnung

Ein Hinweis zur Einordnung: Eine UBA-Empfehlung ist kein Gesetz. Rechtlich bindend wird sie erst, wenn die Trinkwasserverordnung auf die neue Fassung verweist. Bis dahin gilt weiterhin der bisherige Stand der Empfehlung, wie ihn viele Gesundheitsämter ihren Merkblättern zugrunde legen. Die Fachwelt erwartet die Anpassung im Zuge einer Überarbeitung der Verordnung, einen verlässlichen Termin gibt es nach unserem Kenntnisstand nicht. Wer es genau wissen will, schaut in den Originaltext auf umweltbundesamt.de und fragt beim zuständigen Gesundheitsamt nach.

Das spricht aber nicht dafür, abzuwarten. Wer seine Probenahmestellen schon heute nachvollziehbar begründet, steht bei jeder Neufassung besser da.

  • Systemische Untersuchung: Beprobung, die das Gesamtsystem der Trinkwasserinstallation abbilden soll, nicht einzelne Auffälligkeiten.
  • Steigstrang: Vertikale Leitung, die das Warmwasser auf die Geschosse verteilt.
  • Zirkulation: Rückführung des Warmwassers zum Erwärmer, damit es in den Leitungen nicht auskühlt.
  • Peripherie: Die Entnahmestellen am Ende der Leitungen, etwa Duschen und Waschtische.

Was Betreiber jetzt prüfen können

Der erste Schritt ist unspektakulär, aber wirksam: Lage und Auswahl der bisherigen Probenahmestellen mit dem aktuellen Leitungsschema abgleichen. Sind alle Steigstränge abgedeckt? Liegen die Peripheriestellen tatsächlich am Strangende? Werden sie regelmäßig genutzt, oder wurde die Dusche im Nebentrakt seit Monaten nicht angefasst? Wer hier ehrliche Antworten findet, hat meist auch schon eine Liste für das nächste Gespräch mit dem Labor.

Dazu gehört, dass die Anlage in der Dokumentation überhaupt nachvollziehbar abgebildet ist. In vielen Einrichtungen sind Pläne, Stränge und Entnahmestellen über Jahre gewachsen und an mehreren Orten festgehalten. Eine saubere Stammdatenbasis zahlt sich hier doppelt aus: Sie macht die Auswahl begründbar und liefert bei Auffälligkeiten sofort den Bezug zur betroffenen Leitung.

Fazit: Die Stelle entscheidet über die Aussage

Legionellenuntersuchungen sind nur so gut wie die Entscheidung, wo beprobt wird. Die überarbeitete UBA-Empfehlung zwingt niemanden zum sofortigen Handeln, gibt aber eine klare Richtung vor: weg von der bequemen Stelle, hin zum nachvollziehbaren Gesamtbild.

Wer seine Probenahmestellen heute überprüft und begründet, spart sich später Diskussionen mit dem Gesundheitsamt und gewinnt etwas, das ein einzelner Befund nie liefern kann: ein belastbares Bild seiner Anlage.