AGB's
Anwendungsgebiet
- Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für die Nutzung der webbasierten Softwareanwendung Prochorus Analytics und der darin angebotenen Dienstleistungen (nachfolgend auch „Dienstleistungen“ genannt). Der Schwerpunkt der Dienstleistungen liegt in der Erhebung und Nutzung von Daten für den Bereich der Hygiene im Gesundheitswesen.
- Dies ist ein Angebot der Prochorus GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung, Geschäftsadresse Schloßhalde 15, 78147 Hammereisenbach, im Folgenden „Prochorus“ genannt. Mit der Nutzung der Dienste von Prochorus Analytics erklären sich die Nutzer mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
- Im Falle von Änderungen der AGB werden diese nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Nutzer diesen Änderungen zustimmt. Hierzu reicht es aus, dass Prochorus Analytics die neue Fassung der AGB auf der Homepage zur Verfügung stellt und der Nutzer dieser vor Inanspruchnahme der Leistungen von Prochorus Analytics zustimmt. Abweichende Regelungen gelten nur, wenn sie zwischen Prochorus Analytics und dem Nutzer ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
Registrierung bei Prochorus Analytics
- Die folgenden Bestimmungen regeln das Verhältnis zwischen Prochorus Analytics und dem Kunden. Kundenkonten werden auf Anfrage von Servicepartnern von Prochorus Analytics oder direkt von Prochorus Analytics erstellt. Für die Erstregistrierung erhält der Kunde eine E-Mail mit einem Einladungslink zum Log-In-Bereich der geschützten Webanwendung www.analytics.prochorus.de. Der registrierte Kunde wird nach dem ersten Login aufgefordert, sein Passwort zu ändern. Das Kundenkonto ist mit Administratorrechten und den zwischen dem Kunden und Prochorus vereinbarten Leistungen ausgestattet. Es liegt in der Verantwortung des Kunden und des von ihm definierten Administrators, die Zugriffsrechte und Funktionalitäten unter Beachtung des Datenschutzes zu organisieren und zu regeln.
- Bei falschen, ungenauen, veralteten oder unvollständigen Angaben oder bei einem Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten nach Abschnitt VI behält sich Prochorus das Recht vor, das betreffende Konto zu sperren und dem Kunden die Nutzung der Softwareanwendung zu verweigern. Der Kunde wird hiervon unterrichtet. Erbringt der Kunde die geforderte Mitwirkung nicht, wird das Konto nach 6 Monaten ab dem Zeitpunkt der Sperrung von Prochorus unwiderruflich gelöscht.
- Prochorus stellt eine Softwareanwendung zur Verfügung, die insbesondere die Dienstleistungen der Servicepartner des Kunden bei der Sammlung, Verarbeitung, Archivierung und Bereitstellung von Daten unterstützt. In der Software „Prochorus Analytics“ werden Daten von verschiedenen Dienstleistungspartnern des Kunden gebündelt und können vom Kunden ergänzt, gesammelt, archiviert, analysiert und Dritten zur Verfügung gestellt werden.
- Prochorus tritt ausschließlich als Vermittler für verschiedene (Dienst-)Anbieter auf, soweit es sich nicht um eigene Leistungen von Prochorus handelt. Vertragsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und einem von Prochorus vermittelten Dienstleister kommen ausschließlich zwischen diesen beiden Parteien zustande; Prochorus ist nicht Teilnehmer eines solchen Vertragsverhältnisses und haftet daher nicht für primäre oder sekundäre vertragliche Ansprüche zwischen den Vertragspartnern.
- Die Nutzung von Prochorus Analytics begründet keine Mitwirkungspflicht von Prochorus bei der gegenseitigen Vertragserfüllung im Hinblick auf etwaige Verpflichtungen aus dem Vertrag zwischen dem Kunden und seinem Dienstleistungspartner. Die Verpflichtung zur Erbringung der vereinbarten Leistungen, wie z.B. der Datenerhebung, obliegt allein Prochorus.
Verarbeitung von Kundendaten nach Vertragsende
- Nach Vertragsende werden die Daten des Kunden für weitere 90 Tage gespeichert, damit der Kunde seine Daten herunterladen kann. Der Download und die Verfügbarkeit der Daten sind nach Vertragsende kostenpflichtig. Die entsprechenden Vereinbarungen werden zwischen dem Kunden und Prochorus in einer separaten Vereinbarung getroffen.
- Die Bereitstellung von Kundendaten an Prochorus zum Zwecke der Datenbankmigration ist sowohl während der Vertragslaufzeit als auch bis zu 90 Tage nach Ablauf der Vertragslaufzeit kostenpflichtig.
- Die Daten werden 90 Tage nach Ablauf der Vertragslaufzeit unwiderruflich gelöscht. Auf schriftliche Anfrage kann der Kunde Prochorus zur sofortigen Löschung aller Daten verpflichten.
- Der Kunde räumt Prochorus ein besonderes Recht an seinen Daten ein, die nicht dem gesetzlichen Schutz unterliegen und im Rahmen der gesetzlichen Normen und Vorschriften im öffentlichen Interesse weitergeführt werden können. Dies betrifft insbesondere Daten, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder im öffentlichen Interesse auf Verlangen staatlicher Behörden aufgezeichnet, archiviert oder herausgegeben werden müssen.
- Prochorus stellt seinen Kunden bei Bedarf Analysen und Informationen zur Verfügung, die zur Verbesserung der Trinkwasserqualität oder bei der Behebung von Mängeln in der Trinkwasserversorgung helfen sollen. Hierbei setzt Prochorus Analytics eine Künstliche Intelligenz ein, die ausschließlich mit Daten arbeitet, die von Prochorus oder dessen Kunden selbst erhoben wurden. Der Umfang der generierten Daten verbessert hierbei die Analyse- und Informationsqualität erheblich. Nutzer von Prochorus Analytics sind damit einverstanden, dass Prochorus automatisierte und manuell generierte Daten durch den Nutzer (z.B. durch Sensoren, etc.) oder zur Verfügung gestellte Daten (z.B. hochgeladen Dokumente wie Befunde) für die stetige Verbesserung der Datenqualität nutzen darf. Prochorus verzichtet auf die Nutzung von personenbezogenen Daten oder Daten, die es ermöglichen auf den Nutzer zu schließen. Auch nach Vertragsende räumt der Kunde Prochorus das Nutzungsrecht an diesen Daten ein.
Angebot an Dienstleistungen
- Die Leistungen der Softwareanwendung Prochorus Analytics basieren auf der Nutzung digitaler Datenerfassung, z.B. über Scanning- oder Sensorgeräte. Diese Daten werden verarbeitet, archiviert, ausgewertet oder im Rahmen weiterer Prozessschritte zur Verfügung gestellt. An den Dienstleistungen sind Partner von Prochorus beteiligt, wie z.B. Labore, die für die Erbringung der unten aufgeführten Dienstleistungen erforderlich sind. Die Dienstleistungen werden regelmäßig erweitert oder verbessert.
- Bakterien/Wasserfilterwechsel
- Wasserspülung
- Wasserprüfungen
- Bioindikatoren-Tests
- Perlatoren Wechsel
- Verwaltung von Mitarbeiterschulungen
- Dokumentenablage
- KI-basierte Datenanalyse
- Dem Kunden ist bekannt, dass die Beauftragung von Dienstleistern im o.g. Sinne die Übermittlung/Weitergabe von personenbezogenen Daten des Kunden an diese Dienstleister zwingend erforderlich macht, damit diese ihre jeweiligen Dienstleistungen für den Kunden erbringen können. Prochorus wird die Übermittlung personenbezogener Daten an solche Dienstleister auf das absolut Notwendige beschränken. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung.
- Die Leistungen und die Vergütung der Prochorus GmbH werden mit dem Auftraggeber in einer gesonderten Vereinbarung geregelt. Die grundsätzliche Leistungspflicht der Prochorus GmbH umfasst die vom Kunden gebuchten und bereitgestellten Module. Die Vergütung ist am Ende eines jeden Monats fällig.
- Die Anwendung Prochorus Analytics bietet jedem Neukunden ein vereinfachtes Verfahren zur Datenmigration in Form eines Excel-Imports. Datenmigrationen nach einem Erstimport lösen beim Kunden einen erheblichen Prüfaufwand aus. Kunden sind aufgefordert, beim Erstimport alle vorhandenen Daten möglichst umfassend zu berücksichtigen.
Angebot an Dienstleistungen im Bereich Hardware
- Prochorus stellt seinen Kunden im Rahmen von Miet- oder Kaufmodellen Hardware Devices zur Verfügung, die in Verbindung mit Prochorus Analytics genutzt werden. Laufzeiten und Konditionen werden in separaten Vereinbarungen geregelt.
- Nach Laufzeitende übersendet der Kunde die zur Verfügung gestellten Hardware Devices auf eigenen Kosten an den Hauptsitz von Prochorus oder einem von Prochorus in Deutschland benannten Ort zurück.
- Die Hardware Devices sind spätestens 2 Wochen nach Laufzeitende in einem für den Gegenstand typisch zu erwartenden Zustand zurück zugeben.
- Etwaige Laufzeitverlängerungen werden in einer separaten Vereinbarung geregelt.
- Etwaige Schäden, die durch den Kunden vorsätzlich, grob fahrlässig, fahrlässig, wegen unsachgemäßem Einsatz, oder Missgeschick entstehen, sind durch den Kunden zu begleichen. Gebühren jedweder Art, die zur Beseitigung des Schadens führen, sind vom Kunden zu tragen.
- Sofern Schäden nicht zu beheben sind, leistet der Kunden einen monetären Ausgleich an Prochorus, der dem typischen Wert der gebrauchten Sache zum Zeitpunkt des Schadenseintritts entspricht.
Angebote für registrierte Kunden
- Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Angebote von Prochorus per elektronischer Post an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse oder über andere Kommunikationswege zu erhalten. Der Kunde kann dem Erhalt solcher Angebote per elektronischer Post jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.
- Nach Laufzeitende übersendet der Kunde die zur Verfügung gestellten Hardware Devices auf eigenen Kosten an den Hauptsitz von Prochorus oder einem von Prochorus in Deutschland benannten Ort zurück.
Kundenverpflichtungen / Hardwareanforderungen
- Bei der Registrierung bei Prochorus ist der Kunde verpflichtet, die bei der Registrierung angegebenen Daten wahrheitsgemäß anzugeben und stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Dies gilt auch für alle anderen Daten, die der Kunde bei der Nutzung der Dienste angibt. In diesem Sinne hat der Kunde eine Mitwirkungs- und Aktualisierungspflicht. Der Kunde ist ferner verpflichtet, Prochorus im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste stets vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
- Der Kunde erkennt an, dass vollständige und wahrheitsgemäße Angaben für die Erbringung der angebotenen Leistungen unerlässlich sind. Dem Kunden ist bekannt, dass unrichtige Angaben bei der Inanspruchnahme der Dienste zu eigenen Kosten oder erhöhten Kosten durch die Beauftragung von Drittdienstleistern führen können, für die der Kunde persönlich haftet.
- Macht der Auftraggeber falsche, unwahre oder unzureichende Angaben, ist Prochorus berechtigt, den Auftrag mit sofortiger Wirkung zu stornieren und zu kündigen. Für den Fall, dass der Auftraggeber vorsätzlich falsche oder ungenaue personenbezogene Daten angibt, behält sich Prochorus das Recht vor, gegen Nachweis Ersatz der dadurch entstandenen Schäden und Aufwendungen zu verlangen.
- Prochorus achtet darauf, dass Prochorus Analytics auf den gängigsten Hardware Geräten fehlerfrei läuft. Aufgrund der Anzahl an Herstellern und Betriebssystemen verschiedenster Anbieter kann Prochorus insbesondere nach großen Softwareupdates nicht zu 100% garantieren, dass dies immer der Fall ist. Prochorus stellt dem Kunden auf Anfrage eine Auflistung von Hardwaregeräten oder Betriebssystemen, bzw. deren Versionsstände zur Verfügung, die den fehlerfreien Betrieb von Prochorus Analytics gewährleisten.
Haftung von Prochorus
- Erbrachte Dienstleistungen
Prochorus tritt im Rahmen der angebotenen Leistungen ausschließlich als Vermittler von Leistungen Dritter auf und haftet daher nicht für Ansprüche oder Schäden, die aus einem Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und diesen Dritten entstehen. Solche Dritte sind keine Erfüllungsgehilfen von Prochorus. - Eigene Dienstleistungen
Soweit Prochorus im Rahmen der angebotenen Leistungen eigene Leistungen für den Auftraggeber erbringt, ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit dies gesetzlich ausgeschlossen ist. Prochorus haftet nicht für Vermögensschäden des Auftraggebers, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von Nebenpflichten beruhen.
Prochorus haftet nicht für die eingegebenen Daten. - Verjährungsfrist
Die Schadensersatzansprüche des Kunden aus diesem Vertrag verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Kunde von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
Beendigung des Vertrages
- Der Kunde kann sein Benutzerkonto bei Prochorus Analytics jederzeit ohne Angabe von Gründen löschen und kündigen lassen. Die schriftliche Mitteilung ist an die folgende Adresse zu senden:
Prochorus GmbH
Schloßhalde 15
78147 Hammereisenbach
info@prochorus.de
- Nach Eingang der Mitteilung wird das Benutzerkonto des Kunden innerhalb von 10 Tagen gesperrt und anschließend gelöscht. Der Nutzer erhält eine entsprechende Bestätigung der Löschung.
- Prochorus kann das Konto des Kunden auch mit sofortiger Wirkung sperren und löschen, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten nach Abschnitt IV verletzt. Im Übrigen wird auf Abschnitt VI. verwiesen.
- Die Nutzung der Prochorus-Dienste ist ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungsaufforderung oder der Sperrung nicht mehr möglich.
Datenschutzrichtlinie
- Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Prochorus erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes, der Datenschutzgrundverordnung und den Bestimmungen der Datenschutzerklärung der Prochorus GmbH. Prochorus / Prochorus GmbH gibt ohne gesonderte Einwilligung des Kunden keine personenbezogenen Daten weiter, außer für notwendige Übermittlungsvorgänge im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste durch den Kunden.
Sonderkündigungsrecht
- Die Prochorus GmbH schließt mit ihren Kunden individuelle Verträge über bestimmte Zeiträume ab. Die Preisgestaltung innerhalb der ausgehandelten Vertragslaufzeiten orientiert sich an einer inflationären Preisentwicklung von bis zu 5% p.a. gemäß dem Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes. Höhere inflationäre Preisentwicklungen von mehr als 5% in zwei aufeinander folgenden Monaten berechtigen die Prochorus GmbH, den bestehenden Vertrag zu kündigen oder in neue Verhandlungen mit dem Kunden einzutreten.
Letzte Klauseln
- Die Überschriften in diesen AGB dienen nur der Übersichtlichkeit und dürfen bei der Auslegung des Vertrages nicht berücksichtigt werden.
- Auf die Nutzung der Leistungen von Prochorus / Prochorus GmbH findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Prochorus / Prochorus GmbH ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren nach dem Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG) teilzunehmen.
- Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, der Sitz der Prochorus GmbH. Die Prochorus GmbH ist jedoch auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem Wohnsitz zu verklagen. Im Übrigen gelten für die örtliche und internationale Zuständigkeit die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
- Dem Kunden ist bekannt, dass die Prochorus GmbH alle Leistungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste vom Sitz des Unternehmens aus erbringt. Der Erfüllungsort für alle Bestandteile der angebotenen Leistungen ist daher Hammereisenbach.
- Die Prochorus GmbH ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, eine Forderung aus dem Vertragsverhältnis ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Prochorus GmbH abzutreten.
- Abweichende Vereinbarungen und Änderungen sowie Nebenabreden und/oder Zusagen jeglicher Art bedürfen der Schriftform.
- Sollten Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht berührt. Gleiches gilt für den Fall, dass sich in diesen AGB eine Lücke befindet. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie den Punkt bei Vereinbarung dieser AGB bedacht hätten. Dies gilt auch dann, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf einem im Vertrag normierten Leistungs- oder Zeitmaß (Frist, Termin) beruht; in diesen Fällen tritt an die Stelle des Gewollten ein rechtlich zulässiges Leistungs- oder Zeitmaß (Frist, Termin), das dem Gewollten möglichst nahe kommt.
Hammereisenbach, Juli 2025