Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anwendungsgebiet

  1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für die Nutzung der webbasierten Softwareanwendung Prochorus Analytics und der darin angebotenen Dienstleistungen (nachfolgend auch „Dienstleistungen“ genannt). Der Schwerpunkt der Dienstleistungen liegt in der Erhebung und Nutzung von Daten für den Bereich der Hygiene im Gesundheitswesen.
  2. Dies ist ein Angebot der Prochorus GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung, Geschäftsadresse Schloßhalde 15, 78147 Hammereisenbach, im Folgenden „Prochorus“ genannt.
  3. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“), das heißt gegenüber natürlichen oder juristischen Personen bzw. rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Eine Nutzung der Dienste von Prochorus Analytics durch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen und nicht Gegenstand dieser AGB.
  4. Vertragspartner von Prochorus wird ausschließlich der Kunde. Natürliche Personen, die die Anwendung im Auftrag und unter der Verantwortung des Kunden bedienen – insbesondere dessen Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen (nachfolgend „Nutzer“) – werden hierdurch nicht selbst Vertragspartei von Prochorus. Der Kunde stellt sicher, dass seine Nutzer diese AGB sowie die geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben einhalten, und haftet gegenüber Prochorus für Handlungen und Unterlassungen seiner Nutzer im Zusammenhang mit der Nutzung von Prochorus Analytics wie für eigenes Verschulden.
  5. Mit der Nutzung der Dienste von Prochorus Analytics erklären sich Kunde und dessen Nutzer mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
  6. Im Falle von Änderungen der AGB werden diese nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Kunde diesen Änderungen zustimmt. Hierzu reicht es aus, dass Prochorus Analytics die neue Fassung der AGB auf der Homepage zur Verfügung stellt und der Kunde dieser vor Inanspruchnahme der Leistungen von Prochorus Analytics zustimmt. Abweichende Regelungen gelten nur, wenn sie zwischen Prochorus Analytics und dem Kunden ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

Registrierung bei Prochorus Analytics

  1. Die folgenden Bestimmungen regeln das Verhältnis zwischen Prochorus Analytics und dem Kunden. Kundenkonten werden auf Anfrage von Servicepartnern von Prochorus Analytics oder direkt von Prochorus Analytics erstellt. Für die Erstregistrierung erhält der Kunde eine E-Mail mit einem Einladungslink zum Log-In-Bereich der geschützten Webanwendung www.analytics.prochorus.de. Der registrierte Kunde wird nach dem ersten Login aufgefordert, sein Passwort zu ändern. Das Kundenkonto ist mit Administratorrechten und den zwischen dem Kunden und Prochorus vereinbarten Leistungen ausgestattet. Es liegt in der Verantwortung des Kunden und des von ihm definierten Administrators, die Zugriffsrechte und Funktionalitäten für seine Nutzer unter Beachtung des Datenschutzes zu organisieren und zu regeln.
  2. Bei falschen, ungenauen, veralteten oder unvollständigen Angaben oder bei einem Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten nach Abschnitt „Kundenverpflichtungen / Hardwareanforderungen“ behält sich Prochorus das Recht vor, das betreffende Konto zu sperren und dem Kunden die Nutzung der Softwareanwendung zu verweigern. Der Kunde wird hiervon unterrichtet. Erbringt der Kunde die geforderte Mitwirkung nicht, wird das Konto nach 6 Monaten ab dem Zeitpunkt der Sperrung von Prochorus unwiderruflich gelöscht.
  3. Prochorus stellt eine Softwareanwendung zur Verfügung, die insbesondere die Dienstleistungen der Servicepartner des Kunden bei der Sammlung, Verarbeitung, Archivierung und Bereitstellung von Daten unterstützt. In der Software „Prochorus Analytics“ werden Daten von verschiedenen Dienstleistungspartnern des Kunden gebündelt und können vom Kunden ergänzt, gesammelt, archiviert, analysiert und Dritten zur Verfügung gestellt werden. Servicepartner bzw. Dienstleistungspartner im Sinne dieser AGB sind vom Kunden selbst beauftragte Dritte, die im Rahmen der Hygieneprozesse des Kunden Leistungen erbringen (z. B. Labore). Hiervon zu unterscheiden sind Kooperationspartner im Sinne des Abschnitts „Nutzung im Rahmen von Kooperationspartnerschaften“, die mit Prochorus selbst eine strategische Partnerschaft eingehen.
  4. Prochorus tritt ausschließlich als Vermittler für verschiedene (Dienst-)Anbieter auf, soweit es sich nicht um eigene Leistungen von Prochorus handelt. Vertragsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und einem von Prochorus vermittelten Dienstleister kommen ausschließlich zwischen diesen beiden Parteien zustande; Prochorus ist nicht Teilnehmer eines solchen Vertragsverhältnisses und haftet daher nicht für primäre oder sekundäre vertragliche Ansprüche zwischen den Vertragspartnern.
  5. Die Nutzung von Prochorus Analytics begründet keine Mitwirkungspflicht von Prochorus bei der gegenseitigen Vertragserfüllung im Hinblick auf etwaige Verpflichtungen aus dem Vertrag zwischen dem Kunden und seinem Dienstleistungspartner. Die Verpflichtung zur Erbringung der vereinbarten Leistungen, wie z. B. der Datenerhebung, obliegt allein Prochorus.

Verarbeitung von Kundendaten nach Vertragsende

  1. Nach Vertragsende werden die Daten des Kunden für weitere 90 Tage gespeichert, damit der Kunde seine Daten herunterladen kann. Der Download und die Verfügbarkeit der Daten sind nach Vertragsende kostenpflichtig, soweit es sich nicht um personenbezogene Daten handelt, hinsichtlich derer dem Kunden bzw. den betroffenen Personen ein gesetzlicher Anspruch auf unentgeltliche Auskunft oder Datenübertragbarkeit zusteht (insbesondere Art. 12 Abs. 5, Art. 15, Art. 20 DSGVO). Die entsprechenden Vereinbarungen werden zwischen dem Kunden und Prochorus in einer separaten Vereinbarung getroffen.
  2. Die Bereitstellung von Kundendaten an Prochorus zum Zwecke der Datenbankmigration ist sowohl während der Vertragslaufzeit als auch bis zu 90 Tage nach Ablauf der Vertragslaufzeit kostenpflichtig.
  3. Die Daten werden 90 Tage nach Ablauf der Vertragslaufzeit unwiderruflich gelöscht. Auf schriftliche Anfrage kann der Kunde Prochorus zur sofortigen Löschung aller Daten verpflichten.
  4. Unbeschadet der Löschungsfristen nach Ziffer 3 ist Prochorus berechtigt, aus den im Rahmen der Vertragsdurchführung verarbeiteten Daten des Kunden gewonnene anonymisierte oder aggregierte Daten, aus denen kein Rückschluss auf den Kunden, dessen Nutzer oder sonstige natürliche Personen möglich ist, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zeitlich unbegrenzt für eigene Zwecke zu nutzen, insbesondere zu Forschungs- und Entwicklungszwecken sowie zur Verbesserung von Prochorus Analytics. Im Übrigen bleiben gesetzliche Aufbewahrungs- und Vorlagepflichten unberührt, denen Prochorus oder der Kunde im Hinblick auf die verarbeiteten Daten unterliegen, insbesondere im Zusammenhang mit behördlichen Anforderungen im öffentlichen Interesse.
  5. Prochorus stellt seinen Kunden bei Bedarf Analysen und Informationen zur Verfügung, die zur Verbesserung der Wasserhygiene und Trinkwasserqualität in den Einrichtungen des Kunden beitragen. Hierbei setzt Prochorus Analytics eine Künstliche Intelligenz ein, die ausschließlich mit Daten arbeitet, die von Prochorus oder dessen Kunden selbst erhoben wurden. Der Umfang der generierten Daten verbessert hierbei die Analyse- und Informationsqualität erheblich. Kunde und Nutzer von Prochorus Analytics sind damit einverstanden, dass Prochorus automatisierte und manuell generierte Daten (z. B. durch Sensoren, etc.) oder zur Verfügung gestellte Daten (z. B. hochgeladene Dokumente wie Befunde) für die stetige Verbesserung der Datenqualität nutzen darf. Prochorus verzichtet auf die Nutzung von personenbezogenen Daten oder Daten, die es ermöglichen auf den Kunden oder Nutzer zu schließen. Auch nach Vertragsende räumt der Kunde Prochorus das Nutzungsrecht an diesen Daten ein.

Angebot an Dienstleistungen

  1. Die Leistungen der Softwareanwendung Prochorus Analytics basieren auf der Nutzung digitaler Datenerfassung, z. B. über Scanning- oder Sensorgeräte. Diese Daten werden verarbeitet, archiviert, ausgewertet oder im Rahmen weiterer Prozessschritte zur Verfügung gestellt. An den Dienstleistungen sind Partner von Prochorus beteiligt, wie z. B. Labore, die für die Erbringung der unten aufgeführten Dienstleistungen erforderlich sind. Die Dienstleistungen werden regelmäßig erweitert oder verbessert.
    1. Bakterien/Wasserfilterwechsel
    2. Wasserspülung
    3. Wasserprüfungen
    4. Bioindikatoren-Tests
    5. Perlatoren Wechsel
    6. Verwaltung von Mitarbeiterschulungen
    7. Dokumentenablage
    8. KI-basierte Datenanalyse
  2. Dem Kunden ist bekannt, dass die Beauftragung von Dienstleistern im o. g. Sinne die Übermittlung/Weitergabe von personenbezogenen Daten (insbesondere von Nutzern des Kunden) an diese Dienstleister zwingend erforderlich macht, damit diese ihre jeweiligen Dienstleistungen für den Kunden erbringen können. Prochorus wird die Übermittlung personenbezogener Daten an solche Dienstleister auf das absolut Notwendige beschränken. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung.
  3. Die Leistungen und die Vergütung der Prochorus GmbH werden mit dem Auftraggeber in einer gesonderten Vereinbarung geregelt. Die grundsätzliche Leistungspflicht der Prochorus GmbH umfasst die vom Kunden gebuchten und bereitgestellten Module. Die Vergütung ist am Ende eines jeden Monats fällig, vorbehaltlich abweichender Regelungen für die kostenlose Nutzung im Rahmen von Kooperationspartnerschaften gemäß Abschnitt „Nutzung im Rahmen von Kooperationspartnerschaften“.
  4. Die Anwendung Prochorus Analytics bietet jedem Neukunden ein vereinfachtes Verfahren zur Datenmigration in Form eines Excel-Imports. Datenmigrationen nach einem Erstimport lösen beim Kunden einen erheblichen Prüfaufwand aus. Kunden sind aufgefordert, beim Erstimport alle vorhandenen Daten möglichst umfassend zu berücksichtigen.

Nutzung im Rahmen von Kooperationspartnerschaften

  1. Prochorus kann mit Herstellern von Produkten, die im Zusammenhang mit den Dienstleistungen von Prochorus Analytics stehen (z. B. Herstellern von Bakterien-/Wasserfiltern, nachfolgend „Kooperationspartner“), strategische Partnerschaften eingehen. Im Rahmen einer solchen Partnerschaft kann Geschäftskunden des Kooperationspartners und deren Nutzern die kostenlose Nutzung eines eingeschränkten Funktionsumfangs von Prochorus Analytics (nachfolgend „Basismodul“) eingeräumt werden.
  2. Das Basismodul umfasst ausschließlich die Funktionen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Produkt des jeweiligen Kooperationspartners stehen (z. B. die Dokumentation von Filterwechseln). Der Zugriff auf weitergehende Module und Funktionen von Prochorus Analytics bleibt kostenpflichtig und richtet sich nach den gesonderten Vereinbarungen gemäß Abschnitt „Angebot an Dienstleistungen“.
  3. Ungeachtet der Vermittlung durch den Kooperationspartner wird ausschließlich der jeweilige Endkunde unmittelbarer Vertragspartner von Prochorus im Sinne dieser AGB und damit „Kunde“ nach Maßgabe des Abschnitts „Anwendungsgebiet“. Der Kooperationspartner erhält hierdurch keine eigenen Rechte am Kundenkonto und ist nicht berechtigt, im Namen des Kunden über die Nutzung von Prochorus Analytics zu verfügen oder das Konto zu verwalten.
  4. Die kostenlose Nutzung nach diesem Abschnitt besteht, solange sowohl die zugrunde liegende Kooperationsvereinbarung zwischen Prochorus und dem jeweiligen Kooperationspartner fortbesteht als auch der Kunde in einer laufenden Geschäftsbeziehung zu diesem Kooperationspartner steht (insbesondere durch fortlaufenden Bezug von dessen Produkten). Entfällt eine dieser Voraussetzungen, endet die kostenlose Nutzung mit einer Übergangsfrist von 30 Tagen ab Kenntniserlangung durch Prochorus. Der Kunde wird hierüber informiert und kann innerhalb dieser Frist wählen, ob er ein kostenpflichtiges Standardangebot von Prochorus in Anspruch nehmen möchte; andernfalls wird das Kundenkonto nach Abschnitt „Beendigung des Vertrages“ behandelt.
  5. Übermittelt der Kooperationspartner personenbezogene Daten des Kunden zum Zweck der Kontoerstellung an Prochorus, erfolgt dies im Einklang mit der jeweils geltenden Datenschutzerklärung der Prochorus GmbH; der Kunde wird hierüber und über die Herkunft der Daten entsprechend informiert.
  6. Für die im Rahmen dieses Abschnitts unentgeltlich erbrachten Leistungen haftet Prochorus abweichend von Abschnitt „Haftung von Prochorus“ Ziffer 2 nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieser AGB entsprechend.

Angebot an Dienstleistungen im Bereich Hardware

  1. Prochorus stellt seinen Kunden im Rahmen von Miet- oder Kaufmodellen Hardware Devices zur Verfügung, die in Verbindung mit Prochorus Analytics genutzt werden. Laufzeiten und Konditionen werden in separaten Vereinbarungen geregelt.
  2. Nach Laufzeitende übersendet der Kunde die zur Verfügung gestellten Hardware Devices auf eigenen Kosten an den Hauptsitz von Prochorus oder einem von Prochorus in Deutschland benannten Ort zurück.
  3. Die Hardware Devices sind spätestens 2 Wochen nach Laufzeitende in einem für den Gegenstand typisch zu erwartenden Zustand zurückzugeben.
  4. Etwaige Laufzeitverlängerungen werden in einer separaten Vereinbarung geregelt.
  5. Schäden an den Hardware Devices, die der Kunde zu vertreten hat (Vorsatz oder Fahrlässigkeit, insbesondere durch unsachgemäßen Einsatz), sind durch den Kunden zu ersetzen. Normale, dem vertragsgemäßen Gebrauch entsprechende Abnutzung ist hiervon ausgenommen und begründet keinen Ersatzanspruch. Gebühren jedweder Art, die zur Beseitigung eines vom Kunden zu vertretenden Schadens anfallen, trägt der Kunde.
  6. Sofern Schäden nicht zu beheben sind, leistet der Kunde einen monetären Ausgleich an Prochorus, der dem typischen Wert der gebrauchten Sache zum Zeitpunkt des Schadenseintritts entspricht.

Angebote für registrierte Kunden

  1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Angebote von Prochorus per elektronischer Post an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse oder über andere Kommunikationswege zu erhalten. Der Kunde kann dem Erhalt solcher Angebote jederzeit formlos widersprechen.

Kundenverpflichtungen / Hardwareanforderungen

  1. Bei der Registrierung bei Prochorus ist der Kunde verpflichtet, die bei der Registrierung angegebenen Daten wahrheitsgemäß anzugeben und stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Dies gilt auch für alle anderen Daten, die der Kunde bei der Nutzung der Dienste angibt. In diesem Sinne hat der Kunde eine Mitwirkungs- und Aktualisierungspflicht. Der Kunde ist ferner verpflichtet, Prochorus im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste stets vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
  2. Der Kunde erkennt an, dass vollständige und wahrheitsgemäße Angaben für die Erbringung der angebotenen Leistungen unerlässlich sind. Dem Kunden ist bekannt, dass unrichtige Angaben bei der Inanspruchnahme der Dienste zu eigenen Kosten oder erhöhten Kosten durch die Beauftragung von Drittdienstleistern führen können, für die der Kunde persönlich haftet.
  3. Macht der Auftraggeber falsche, unwahre oder unzureichende Angaben, ist Prochorus berechtigt, den Auftrag mit sofortiger Wirkung zu stornieren und zu kündigen. Für den Fall, dass der Auftraggeber vorsätzlich falsche oder ungenaue personenbezogene Daten angibt, behält sich Prochorus das Recht vor, gegen Nachweis Ersatz der dadurch entstandenen Schäden und Aufwendungen zu verlangen.
  4. Prochorus achtet darauf, dass Prochorus Analytics auf den gängigsten Hardware Geräten fehlerfrei läuft. Aufgrund der Anzahl an Herstellern und Betriebssystemen verschiedenster Anbieter kann Prochorus insbesondere nach großen Softwareupdates nicht zu 100 % garantieren, dass dies immer der Fall ist. Prochorus stellt dem Kunden auf Anfrage eine Auflistung von Hardwaregeräten oder Betriebssystemen, bzw. deren Versionsstände zur Verfügung, die den fehlerfreien Betrieb von Prochorus Analytics gewährleisten.

Nutzungsbeschränkungen

  1. Der Kunde und seine Nutzer sind nicht berechtigt, Zugangsdaten an unbefugte Dritte weiterzugeben, die Anwendung durch Reverse Engineering, Dekompilierung oder vergleichbare Verfahren zu analysieren, soweit dies nicht gesetzlich zwingend gestattet ist, oder Prochorus Analytics für Zwecke außerhalb des vereinbarten Nutzungsumfangs einzusetzen.

Haftung von Prochorus

  1. Erbrachte Dienstleistungen
    Prochorus tritt im Rahmen der angebotenen Leistungen ausschließlich als Vermittler von Leistungen Dritter auf und haftet daher nicht für Ansprüche oder Schäden, die aus einem Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und diesen Dritten entstehen. Solche Dritte sind keine Erfüllungsgehilfen von Prochorus.
  2. Eigene Dienstleistungen
    Soweit Prochorus im Rahmen der angebotenen Leistungen eigene Leistungen für den Auftraggeber erbringt, ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Prochorus haftet nicht für Vermögensschäden des Auftraggebers, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von Nebenpflichten beruhen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz; insoweit haftet Prochorus nach den gesetzlichen Bestimmungen.
    Prochorus haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Kunden oder seinen Nutzern in Prochorus Analytics eingegebenen oder hochgeladenen Daten. Für den Verlust von Daten haftet Prochorus nur, soweit dieser nicht durch zumutbare eigene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden hätte vermieden werden können.
  3. Verjährungsfrist
    Die Schadensersatzansprüche des Kunden aus diesem Vertrag verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Kunde von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

Höhere Gewalt

  1. Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis, soweit diese auf Umständen höherer Gewalt beruht. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Pandemien und vergleichbare Gesundheitsnotstände, behördliche Anordnungen, Streik oder Aussperrung sowie flächendeckende und von der betroffenen Partei nicht zu vertretende Ausfälle von Internet-, Strom- oder Telekommunikationsinfrastruktur, Cyberangriffe durch Dritte sowie der Ausfall von Vorleistungen Dritter (z. B. Hosting- oder Rechenzentrumsanbietern), soweit die betroffene Partei die ihr zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung und Begrenzung solcher Ausfälle getroffen hat.
  2. Die von einem Fall höherer Gewalt betroffene Partei ist verpflichtet, die andere Partei hierüber unverzüglich zu informieren und sich um eine schnellstmögliche Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustands zu bemühen. Die jeweiligen Leistungspflichten ruhen für die Dauer und im Umfang der Beeinträchtigung; Prochorus haftet in diesem Zeitraum nicht für eine dadurch bedingte Nichtverfügbarkeit oder Beeinträchtigung von Prochorus Analytics.
  3. Dauert ein Fall höherer Gewalt länger als 60 aufeinanderfolgende Tage an, ist jede Partei berechtigt, den betroffenen Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen.
  4. Die vorstehenden Regelungen lassen die Haftungsbeschränkungen nach Abschnitt „Haftung von Prochorus“ unberührt.

Beendigung des Vertrages

  1. Der Kunde kann sein Benutzerkonto bei Prochorus Analytics vorbehaltlich einer im Einzelfall vereinbarten Mindestvertragslaufzeit jederzeit ohne Angabe von Gründen löschen und den Vertrag kündigen lassen. Wurde eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, ist eine ordentliche Kündigung erstmals zum Ablauf dieser Laufzeit möglich; das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die schriftliche Mitteilung ist an die folgende Adresse zu senden:

    Prochorus GmbH

    Schloßhalde 15

    78147 Hammereisenbach

    info@prochorus.de

  2. Nach Eingang der Mitteilung wird das Benutzerkonto des Kunden innerhalb von 10 Tagen gesperrt und anschließend gelöscht. Der Kunde erhält eine entsprechende Bestätigung der Löschung.
  3. Prochorus kann das Konto des Kunden auch mit sofortiger Wirkung sperren und löschen, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten nach Abschnitt „Kundenverpflichtungen / Hardwareanforderungen“ verletzt. Im Übrigen wird auf diesen Abschnitt verwiesen.
  4. Die Nutzung der Prochorus-Dienste ist ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungsaufforderung oder der Sperrung nicht mehr möglich.

Datenschutzrichtlinie

  1. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Prochorus erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes, der Datenschutzgrundverordnung und den Bestimmungen der Datenschutzerklärung der Prochorus GmbH. Dies umfasst insbesondere personenbezogene Daten der Nutzer (z. B. Mitarbeiter des Kunden), die im Rahmen der Vertragsdurchführung verarbeitet werden. Prochorus / Prochorus GmbH gibt ohne gesonderte Einwilligung des Kunden keine personenbezogenen Daten weiter, außer für notwendige Übermittlungsvorgänge im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste durch den Kunden.
  2. Die im Einzelnen geltenden Bestimmungen zu Umfang, Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung, zur Weitergabe von Daten, zur Speicherdauer sowie zu den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung der Prochorus GmbH, abrufbar unter www.prochorus.de. Der Kunde stimmt der Geltung dieser Datenschutzerklärung mit der Nutzung von Prochorus Analytics zu; sie wird Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und Prochorus.

Geheimhaltung

  1. Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur zur Erfüllung dieses Vertrages zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort und umfasst nicht Informationen, die offenkundig sind oder rechtmäßig ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erlangt wurden.

Sonderkündigungsrecht

  1. Sofern die Prochorus GmbH mit ihren Kunden individuelle Verträge über bestimmte Zeiträume abschließt, ist die Prochorus GmbH berechtigt, die vereinbarten Preise während der Vertragslaufzeit anzupassen, soweit sich die Kosten der von Prochorus zur Leistungserbringung eingesetzten Dienstleister und Vorlieferanten (z. B. Labore, Hardwarehersteller, Logistikdienstleister) nachweislich erhöhen. Eine solche Preisanpassung erfolgt in dem Umfang, der der nachgewiesenen Kostensteigerung entspricht, höchstens jedoch um 5 % p. a. Übersteigt die nachgewiesene Kostensteigerung der eingesetzten Dienstleister und Vorlieferanten innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten 5 %, ist die Prochorus GmbH berechtigt, den bestehenden Vertrag mit einer Frist von 8 Wochen zu kündigen oder mit dem Kunden in neue Verhandlungen über die Konditionen einzutreten. Soweit die konkrete Kostensteigerung einzelner Dienstleister im Einzelfall nicht ohne unverhältnismäßigen Aufwand nachweisbar ist, kann hilfsweise der Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes als Orientierungswert herangezogen werden.

Letzte Klauseln

  1. Die Überschriften in diesen AGB dienen nur der Übersichtlichkeit und dürfen bei der Auslegung des Vertrages nicht berücksichtigt werden.
  2. Auf die Nutzung der Leistungen von Prochorus / Prochorus GmbH findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
  3. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, der Sitz der Prochorus GmbH. Die Prochorus GmbH ist jedoch auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem Sitz zu verklagen. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (§ 38 ZPO). Im Übrigen gelten für die örtliche und internationale Zuständigkeit die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
  4. Dem Kunden ist bekannt, dass die Prochorus GmbH alle Leistungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste vom Sitz des Unternehmens aus erbringt. Der Erfüllungsort für alle Bestandteile der angebotenen Leistungen ist daher Hammereisenbach.
  5. Die Prochorus GmbH ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, eine Forderung aus dem Vertragsverhältnis ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Prochorus GmbH abzutreten.
  6. Abweichende Vereinbarungen und Änderungen sowie Nebenabreden und/oder Zusagen jeglicher Art bedürfen der Schriftform.
  7. Sollten Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht berührt. Gleiches gilt für den Fall, dass sich in diesen AGB eine Lücke befindet. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie den Punkt bei Vereinbarung dieser AGB bedacht hätten. Dies gilt auch dann, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf einem im Vertrag normierten Leistungs- oder Zeitmaß (Frist, Termin) beruht; in diesen Fällen tritt an die Stelle des Gewollten ein rechtlich zulässiges Leistungs- oder Zeitmaß (Frist, Termin), das dem Gewollten möglichst nahe kommt.

Hammereisenbach, August 2026